Weniger Bauverfahren, mehr Freiheit für Bauherren

Kärnten
13.04.2021

 
Ende März beschloß die Kärntner Landesregierung eine umfassende Novelle der Bauordnung.
Landesrat Sebastian Schuschnig: „Der Bauherr hat künftig mehr Freiheit, weniger Auflagen und deutlich weniger Bürokratie.“
Landesrat Sebastian Schuschnig: „Der Bauherr hat künftig mehr Freiheit, weniger Auflagen und deutlich weniger Bürokratie.“

Bauen und Sanieren sind Themen, die jeden im Leben betreffen. Umso wichtiger scheint es für die Politik, dass auch die gesetzlichen Regelungen möglichst einfach sind. „In Kärnten werden jährlich rund 2.000 Neubauten bewilligt. Zusätzlich werden dreimal so viele Bauverfahren für Sanierungen, Zubauten und Änderungen im Gebäude durchgeführt“, erläuterte der für das Baurecht zuständige Landesrat Sebastian Schuschnig vor wenigen Tagen, nachdem das Land Kärnten eine umfassende Novelle der Bauordnung beschloß.

„Bauen und Sanieren wird einfacher. Die Novelle bringt schnellere Bauverfahren und mehr Regeln mit Hausverstand. Der Bauherr hat künftig mehr Freiheit, weniger Auflagen und deutlich weniger Bürokratie“, sagte Schuschnig. Das entlaste Häuslbauer, Betriebe und Behörden und soll gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten auch die Bauwirtschaft und damit die Konjunktur unterstützen. „Im Fokus stehen Vereinfachungen im Sinne der Bauherren und der Bauwirtschaft, besonders jetzt in Zeiten der Krise“, so Schuschnig.

Besonders im Fokus der neuen Bauordnung steht der Bürokratieabbau. „Viele Bauvorhaben werden ohne Bauverfahren möglich, doppelte Verfahren vermieden und die Anzahl der vom Bauherren vorzulegenden Belege spürbar verringert“, berichtete Schuschnig. Besonders für kleine Bauvorhaben und Sanierungen gebe es Erleichterungen: So sollen beispielsweise die Errichtung von Einfahrten und Terrassen, der Durchbruch von Außenwänden, die Anbringung von Außendämmung, die Errichtung von Schwimmbadabdeckungen, diverse Durch- und Abbrucharbeiten oder das Austauschen von Fenstern künftig ohne Bauverfahren möglich werden. „Für solche Vorhaben wird eine einfache Mitteilung an die Gemeinde reichen. Hier setzen wir den Hebel an und deregulieren kräftig“, sagte Schuschnig. Die Bauplakette entfalle komplett. Auch Daten, die die Behörde bereits hat oder einfach ermitteln könne, würden nicht mehr durch den Bauwerber zu erbringen sein. So sei künftig keine Vorlage eines Anrainerverzeichnisses durch den Bauwerber mehr nötig.

Zusätzlich werde mit der Novelle die Errichtung von nachhaltigen Strom- und Wärmeversorgungssystemen erleichtert. „Wer auf Sonnenenergie setzt, dem werden die bürokratischen Hürden aus dem Weg geräumt“, informierte Schuschnig. Künftig werde die Beschränkung der Fläche für Photovoltaik-Anlagen und Sonnenkollektoren am Dach gänzlich aufgehoben. „Die Nutzung der Sonnenkraft wird ganz ohne Bauverfahren möglich. Eine einfache Bauanzeige reicht. Kärnten wird damit zu einem Vorreiter in Österreich“, so Schuschnig. Auch bei Freiflächenanlagen entfalle das Bauverfahren bis zu einer Fläche von 100 m² und für leise Luftwärmepumpen werde ebenso kein Bauverfahren mehr nötig. Ebenso werde bei unwesentlichen Abweichungen vom Bauplan, wie beispielsweise beim geringfügig anderen Einbau von Fenstern, nicht automatisch eine Nachbesserung nötig. „Damit schaffen wir eine praxistauglichere Lösung mit mehr Hausverstand. Nicht jede kleine Abweichung hat auch wirklich Auswirkungen auf den Bau oder die Nachbarn “, sagte Schuschnig. Ermöglicht werde überdies eine Teilfertigstellung von Bauwerken. Wenn in sich geschlossene Bereiche wie ein Stockwerk fertiggestellt würden, soll für dieses eine Fertigstellungsanzeige ausreichen.

Bauvorhaben, die bereits nach anderen Rechtsmaterien bewilligt seien, würden nun von der Bauordnung stärker ausgenommen. „Damit wird es weniger doppelte Verfahren geben“, so der Landesrat. Auch beim Rechtsmittelverfahren werde mit der neuen Bauordnung das Tempo erhöht: „Die gemeindeinterne Beschwerde wird abgeschafft, der Instanzenzug wird kürzer“, berichtete Schuschnig. Baubescheide würden direkt beim Landesverwaltungsgericht angefochten. In den Städten Klagenfurt und Villach bleibe die gemeindeinterne Beschwerde bestehen. Zu einer Beschleunigung komme es auch bei Fristen. „Die Ortsbildpflegekommission muss binnen vier Wochen entscheiden. Auch damit kommt mehr Tempo in die Verfahren“, so Schuschnig.