„Keine billigen Homemelder kaufen!“

Brandschutz
10.03.2021

 
Was Eigentümer und Verwalter hinsichtlich Effizienz und Sicherheit von Rauchwarnmeldern beachten müssen.
TÜV Austria Brandschutz-Experte Martin Swoboda: „Es macht Sinn, über vernetzte Rauchmelder zu verfügen.“
TÜV Austria Brandschutz-Experte Martin Swoboda: „Es macht Sinn, über vernetzte Rauchmelder zu verfügen.“

Die Installation von Rauchwarnmeldern ist für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung, Kindergärten und Beherbergungsstätten mit bis zu 30 Gästebetten gedacht. Als wichtige Grundlage dient die TRVB 122 (Technische Richtlinien Vorbeugender Brandschutz)*. Bei neuen Gebäuden – Wohnung, Haus – ist die Installation dieser Rauchwarnmelder schon seit langem verpflichtend. Das Bundesland Kärnten hat sogar festgelegt, dass Heimrauchmelder auch in Bestandsobjekten nachgerüstet werden müssen. Für alle anderen Bundesländer gilt, dass die Heimrauchmelder nur bei neuen Objekten verbaut werden müssen.

„Es macht auch Sinn, über vernetzte Rauchmelder zu verfügen, wenn zum Beispiel Keller, Erdgeschoß und Obergeschoß durch Türen getrennt sind und ein Sirenensignal im Keller nicht gehört wird; bei vernetzten Rauchmeldern geben dann alle verbauten Melder ein Signal ab“, sagt TÜV Austria Brandschutz-Experte Martin Swoboda.

Auf Qualität achten

Rauchmelder werden heute vielerorts angeboten – im Baumarkt, in Webshops, aber auch im Diskonthandel. Qualität spielt dabei eine wichtige Rolle. Swoboda: „Es ist daher stets auf die Verpackung und die Beschreibung des Produktes zu achten. Als wichtige Grundlage ist die ÖNORM EN 14604 anzusehen, die normativ festlegt, was ein Brandmelder können muss: VdS-Zulassung, CE-Kennzeichnung, mindesten 85 db in 3 m Entfernung, Batteriebetrieb mit Anzeige nachlassender Spannung, Sperre gegen Montage ohne eingelegte Batterie, Schutz der Rauchkammer durch Insektengitter.“ Ganz entscheidend für den einwandfreien und sichern Betrieb von Heimrauchmeldern sei das Lesen der Gebrauchsanweisung. Viele Hersteller würden nämlich festlegen, „dass zumindest ein Mal im Monat ein Funktionstest durchgeführt werden soll, indem der Prüfknopf gedrückt wird.“ Besondere Vorsicht sei zudem bei im Haushalt wohnenden Kleinkindern geboten, so Swoboda. Durch Studien sei nämlich belegt, „dass diese das Alarmsignal nicht verifizieren können und daher nicht darauf reagieren.“

Zusammengefasst bedeute dies: Heimrauchmelder machen Sinn und können Leben retten, wenn sie

  1. verbaut sind mit dem Zusatz „Richtig verbaut“ lt. TRVB 122,
  2. einer anerkannten Richtlinie entsprechen,
  3. regelmäßig gewartet werden,
  4. das Alarmsignal erkannt wird.

Ein großes Problem in Österreich sei: „Sobald Mieter, Eigentümer oder Genossenschaftseigentümer erfahren, dass es ein Generalschlüssel-System gibt, damit die Feuerwehr oder die Wartungsfirma auch in Abwesenheit der Bewohner Zugang zu den Wohnungen hat, tauschen sie die Schlösser aus“, sagt Wilfried Pausa, Geschäftsführer und Leiter des Bereichs Technik und Prüfung des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes. „Das ist bei uns nicht so wie etwa in Amerika, wo es einen Concierge gibt, der von jeder Wohnung einen Schlüssel hat.“ Vermutlich deswegen schreibe der Gesetzgeber Rauchwarnmelder vor, für die es keine Wartung und keine Kontrolle gebe und keiner in die Wohnung müsse. Gleichzeitig könne das ein Riesenproblem auch für die Feuerwehr sein, denn, so Pausa: „Man stelle sich vor, in einer Wohnung, wo keiner zu Hause ist, beginnt eine Sirene zu heulen, der Nachbar ruft die Feuerwehr, diese weiß dann aber nicht, ob es ein Fehlalarm ist, bricht zur Sicherheit die Tür auf und der Eigentümer regt sich dann darüber auf.“ Oder es liege tatsächlich jemand drinnen, der gerettet werden müsste bzw. sterbe, wenn die Feuerwehr die Tür nicht aufbreche. Das sei ein Riesenproblem. Anders als wenn man eine Brandmeldeanlage hat: „Da verfügt die Feuerwehr über einen Generalschlüssel, um überall zerstörungsfrei reinzukommen und gegebenenfalls Leben retten zu können. Dieser ist einem aufbruchsicheren Schlüsselsafe verwahrt, der sich nur bei Alarm der Brandmeldeanlage öffnen lässt.“

„Wichtig“, fasst Pausa zusammen, „ist“:

• keine billigen Homemelder kaufen – sollten ab 16,-- Euro kosten,

• Homemelder richtig montieren (siehe TRVB 122 - gratis Download beim ÖBFV),

• Batterien regelmäßig tauschen,

• Homemelder nicht abmontieren oder abdecken.

* https://www.bundesfeuerwehrverband.at/wp-content/uploads/2017/07/TRVB-122-13-ohne-Anhang-3.pdf