Eine Norm, zwei Standpunkte

Aufzugsicherheit
09.12.2019

 
Die neue Aufzugsnorm ÖNORM EN 81-80 soll die Möglichkeit bieten, bestehende Aufzüge durch entsprechende Nachrüstung noch sicherer zu machen.
Die neue Aufzugsnorm ÖNORM EN 81-80 stößt in der Branche auch auf Kritik.
Die neue Aufzugsnorm ÖNORM EN 81-80 stößt in der Branche auch auf Kritik.

Seit 1. November 2019 gilt die neue Aufzugsnorm ÖNORM EN 81-80, die Möglichkeiten aufzeigt, wie bestehende Aufzüge an den aktuellen Stand der Technik nach EN 81-20/50 herangeführt bzw. entsprechend nachgerüstet werden können. Thomas Maldet, Leiter der TÜV Austria Aufzugstechnik, zu den Inhalten dieser Norm: „Die größten Highlights, die diese Norm enthalten, betreffen die Türen, vor allem erhöhte Festigkeitsanforderungen an die Schachttüren. Da es immer wieder Unfälle gab bzw. die Türen nachgeben können, wenn zum Beispiel Rollstuhlfahrer gegen die Schachttür fahren oder Skateboarder dagegen stoßen, sollten die Türen eine höhere Festigkeit haben, um einen Absturz in den Schacht zu verhindern.“

Türzuhalte-Einrichtungen

Ein zweites Highlight, die Türsysteme betreffend, sehe Türzuhalte-Einrichtungen an den Fahrkorbtüren vor, „die verhindern sollen, dass man die Fahrkorbtür – wie es bei herkömmlichen Aufzügen möglich ist – während der Fahrt mit einem kurzen Ruck einfach aufreißen kann und daraus eine Gefährdung entsteht.“ Und ein weiteres Highlight betreffe eine Einrichtung gegen unkontrollierte Bewegungen des Fahrkorbes: „Bei einem modernen Aufzug mit getriebelosem Antrieb ist die Bremse eigentlich nur dazu da, den Aufzug in der Haltestelle zu halten. Würde aber diese Bremse beim Stillstand zum Beispiel mechanisch versagen, wäre eine Gewichtsdifferenz zwischen Fahrkorb und Gegengewicht vorhanden und der Aufzug würde je nachdem, was schwerer ist, entweder auf- oder abwärts wegrollen. Und diese unkontrollierten Bewegungen sollen technisch verhindert werden.“ Sonst könnte der Fahrkorb unter Umständen, wie es auch schon passiert sei, unkontrolliert und ungebremst an die Schachtdecke „stürzen“.

Es gibt aber auch Kritik an der neuen Norm, namentlich von Erich Kern, dem Präsidenten der Kammer der Ziviltechniker für Wien, Niederösterreich und Burgenland. Er sagt, der Zuverlässigkeitsgewinn durch diese „Nachrüster“-Norm stehe in keinem vertretbaren Verhältnis zu den anfallenden Kosten, möchte seine Kritik aber als eine generell gesellschaftliche verstanden wissen, die Aufzugnorm sei nur ein Beispiel von vielen. Der Stand der Technik werde laufend fortgeschrieben, etwa bei den Autos, wo laufend neue Sicherheitselemente dazukämen, die alle sinnvoll seien. Die Frage sei nur, „in wie weit Dinge im Bestand, die also noch nicht nach neuesten Normen gebaut wurden, wirklich nachgerüstet werden müssen oder nicht.“ Beispiel 2CV, mit dem man noch immer auf der Straße fahren dürfe, ohne dass er alle Sicherheitsmerkmale eines neuen Mercedes aufweisen müsse. Bei Aufzügen dagegen sollten immer alle bestehenden Anlagen dem neuesten Stand der Technik angepasst werden, mit der Begründung, dass das Sicherheitsniveau gehoben werde. „Mit demselben Argument“, so Kern, „könnte man die Mindestdicke einer Betonwand von 15 auf 20 cm erhöhen, und niemand würde bestreiten, dass damit die Sicherheit erhöht würde, aber man könnte sich zurecht fragen, was diese ,zusätzliche‘ Sicherheit bringt.“ Klar wäre bei einer solchen Erhöhung der Mindestdicke nur, dass der Umsatz der Industrie entsprechend steigen würde. Und bei den Aufzügen koste die Nachrüstung auf den neuesten Stand der Technik Milliarden. Gleichzeitig würden, wie eben von der Plattform „Kampf gegen Spitalskeime“ publiziert, mehrere tausend Menschen im Jahr an Spitalskeimen sterben, während bei den Aufzügen seit 10 Jahren kein Todesfall bekannt sei. „Die Gesellschaft hat ein beschränktes Budget, und da erschiene es doch vernünftig, darüber nachzudenken, ob wir das Geld nicht besser in Maßnahmen investieren sollten, die nachweislich vielen Menschen das Leben retten würden“, sagt Kern.

Nur ein Vorschlag

TÜV-Aufzugsexperte Maldet entgegnet dieser Kritik „zunächst einmal, dass diese ÖNORM EN 81-80 ja „nur“ ein Vorschlag ist, sprich: es besteht keine Vorschrift, diese Nachrüstungen auch tatsächlich umzusetzen.“ Und seiner Einschätzung nach werde die Politik in den nächsten Jahren hier auch keine gesetzliche Nachrüstungsverpflichtung einführen.

An die Hausverwalter und -eigentümer richtet Maldet den Appell, im Zusammenhang mit einer Nachrüstung nicht nur den technischen Aspekt zu sehen, sondern auch die Rahmenbedingungen beziehungsweise das gesamte Umfeld der Benutzung. Die Nachrüstungsverpflichtung 2007 für alte Aufzugsanlagen habe ein deutliches Plus an Sicherheit für Fahrgäste und damit auch für Eigentümer bzw. Betreiber gebracht. Die jährliche unabhängige Überprüfung von Aufzugsanlagen trage wesentlich dazu bei, dass der Aufzug auch weiterhin zu den sichersten Verkehrsmitteln zähle.